Wichtige Steuerregeln bei Besitz oder Kauf einer Ferienimmobilie

Steuern für Ferienimmobilien

Steuern für Ferienimmobilien

Beim Kauf oder Besitz einer Ferienimmobilie müssen einige steuerliche Aspekte bedacht werden. Neben dem Kaufpreis fallen noch weitere Kosten an.

So muss zum Beispiel die Grunderwerbssteuer berücksichtigt werden. Die Grunderwerbssteuer ist Ländersache und kann daher nach Bundesland variieren. Aktuell beträgt die Grunderwerbssteuer 3,5-5%. Vorgesehen sind 3,5%, jedoch weisen einige Bundesländer abweichende Grunderwerbssteuern auf. Im Saarland werden 4% Grunderwerbssteuer fällig, in Berlin, Hamburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt müssen 4,5% Grunderwerbssteuer entrichtet werden. In Brandenburg, Thüringen, Nordrhein-Westfalen, sowie auch in Schleswig-Holstein (ab dem 1.1.2012) müssen 5% Grunderwerbssteuer gezahlt werden.

Grundsteuern für eine Ferienimmobilie werden in Deutschland grundsätzlich von der jeweiligen Gemeinde erhoben. Grundlage ist dabei der Einheitswert. Auf den Einheitswert wird ein bestimmter Hebesatz angewendet, welcher nach Gemeinde variiert. Nicht selten muss man beim Besitz einer Ferienimmobilie eine Zweitwohnungssteuer von ca. 10% der Mieteinnahmen entrichten.

Immobilienkauf in Spanien

Immobilienkauf in Spanien – worauf muss ich achten?

Hat man sich entschlossen, eine Immobilie in Spanien zu erwerben, gibt es verschiedene Punkte, die man berücksichtigen sollte. Zunächst ist es notwendig, sich im Vorfeld umfangreich Gedanken zu machen – denn eine (vor-)schnelle Entscheidung kann teuer werden! Preisvergleiche, die in jedem Fall angestellt werden sollten, verhindern die Zahlung eines überteuerten Kaufpreises.

Ist die Entscheidung zum Kauf einer besimmten Immobilie gefallen, sollte man sich vergewissern, dass der Verkäufer auch tatsächlich der Eigentümer des angestrebten Hauses ist. Anders als in Deutschland ist ein Blick in das Grundbuch nicht zwingend aufschlussreich, da zur Übertragung des Immobilieneigentums auch Privatverträge zulässig sind. Es ist daher empfehlenswert, sich das Eigentum des Verkäufers durch die Vorlage eines rechtmäßigen Kaufvertrags bestätigen zu lassen.

Kaution

Mietkaution – Kasse oder Konto?

Bei dem Einzug neuer Mieter verlangt der Vermieter eine Kaution vom Mieter. Diese dient als Sicherheit für den Vermieter entstandene Schäden durch den Mieter im Mietobjekt ersetzt zu bekommen. Die Kaution wird separat angelegt.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten diese Anlage vorzunehmen:

Bei einem Mietkautionskonto wird ein Sparbuch auf eine der Mietparteien angelegt und als Kaution gesperrt. Diese Variante bringt folgenden Vorteil mit sich: Wird das Sparbuch auf den Mieter angelegt, und nach beidseitiger Unterzeichnung des Verpfändungsvertrages, dann dem Vermieter übergeben kann sich jede Partei sicher sein, dass das Geld bis zur Beendigung des Mietverhältnisses unberührt bleibt.  Ein Nachteil ist die Barkaution, die der Mieter am Anfang des Mietverhältnisses aufbringen muss. Diese ist dann bis zum Auszug “gesperrt”. Sie ist für diese Zeit verlorenes Geld.

Steuerfallen bei Gewerbeimmobilien

Achtung Steuerfalle: Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass – anders als bei Wohnungen -  bei Vermietung von Gewerbeobjekten die Einkünfteerzielungsabsicht im Einzelfall konkret festzustellen ist. Damit wird die Anerkennung von Verlusten erschwert.

Ein Kläger hatte ein Gewerbeobjekt von 2002 bis 2005 nicht vermietet, davor nur sporadisch und unter Wert. Er erzielte erhebliche Werbungskostenüberschüsse, wegen Abschreibungen, Grundsteuer und Gebäudeversicherung. Seine Vermietungsbemühungen waren aber eher gering. Das Finanzgericht erkannte die Kosten mangels hinreichenden Nachweises der Einkünfteerzielungsabsicht nicht an.

Energiekosten richtig abrechnen

Bei den momentanen Energiepreisen sollten Sie schon einmal etwas genauer auf die Rechnung schauen. Doch wissen Sie, was Sie bei Ihrer Heizkostenabrechnung beachten müssen? Als rechtliche Grundlage gilt die Heizkostenverordnung, welche zu 100% bindend ist. Sie verpflichtet den Vermieter, neben vertraglichen Vereinbarungen, den Wärmeverbrauch detailliert zu erfassen.

Komfortables Wohnen auch im Alter möglich

Die Nachfrage nach einem universellen Wohnungsdesign steigt, um im Alter nicht auf Komfort verzichten zu müssen. Doch eine Studie von Stiftung Warentest zeigt, dass noch großer Nachholbedarf besteht, denn 99% aller Wohnungen sind nicht dafür geeignet. Bei dem Bau einer Wohnung sollte in Zukunft mehr auf Barrierefreiheit (bodenebene Duschen, höhenverstellbare Arbeitsplatten- und Hängeschränke, keine Stufen / Schwellen zur Eingangstür, zum Balkon oder zur Terrasse, elektrisch zu öffnende Fenster und Schiebetüren…) geachtet werden.

Timesharing – Betrug an Urlaubern

Timesharing Urlaub

Timesharing Urlaub

Beim Timesharing werden zeitlich begrenzte Nutzungsrechte an Ferienimmobilien verkauft. Eigentümer können die Apartment- oder Clubanlagen nur für einige Wochen im Jahr nutzen, dafür werden überteuerte Quadratmeter Preise verlangt und zusätzlich müssen die Eigentümer jährliche Gebühren für die Unterhaltung der Immobilie zahlen.

Die Masche ist oft sehr ähnlich, Urlauber werden am Strand mit Gewinnspielen neugierig gemacht und dann unter dem Vorwand eines Gewinns in entfernt gelegene Hotels bestellt, wo Vertriebsprofis warten um den ahnungslosen Urlaubern die überteuerten Nutzungsrechte zu verkaufen.

Immobilien – Expose interessant gestalten

Bei dem Deckblatt entscheidet der Kunde schon ob er sich das Exposé anschaut oder nicht. Im Deckblatt sollte die Immobilie mit einer aussagekräftigen Headline, einem Foto und Logo veröffentlicht werden.

Bei Logos oder Firmenschriftzügen sollten sie auf die richtigen Proportionen achten, es darf nicht zu groß, nicht zu klein und sollte entsprechend richtig platziert sein. Die Headline sollte eine Charakterbeschreibung des Objektes wiederspiegeln, ohne detailliert auf Daten der Immobilie einzugehen.

Ferienimmobilien kaufen – Vorsicht!

Ferienimmobilien kaufen

Ferienimmobilien kaufen

Steuerersparnisse nur bei echten Gewinnen möglich, ansonsten lässt sich das Finanzamt nicht darauf ein. Bei den ganzen Annehmlichkeiten im Urlaub kommt schnell der Gedanke auf sich den Traum von einer Ferienimmobilie zu verwirklichen. Vorsicht, denn Verkäufer locken auch gerne mit dem Argument der Steuerersparnis.

Doch das das Finanzamt die Ferienimmobilie mitfinanziert, ist nur bei Ferienimmobilien im Inland möglich. Um Vermietungsverluste geltend machen zu können müssen klare Gewinnerzielungsabsichten sichtbar gemacht werden. Bei Ferienimmobilien gibt es zwei Möglichkeiten: mit oder ohne Eigennutzung.

Schneller schuldenfrei vom Hauskauf?

Volltilgungsdarlehen

Volltilgungsdarlehen

Wer seine Immobilie in 10 – 15 Jahren vollständig entschulden will, für denjenigen ist das Volltilgerdarlehen die beste Lösung. Geeignet sind diese Darlehen für Kreditnehmer mit hohen Einkommen oder für Immobilienkäufer mit ausreichend Eigenkapital.

Bei dieser Möglichkeit wird der Zeitpinkt der Kreditabzahlung konkret festgelegt. Banken belohnen diese Absicht mit bis zu 0,2% Zinsnachlass. Jedoch entstehen bei Volltilgerdarlehen dem Kreditnehmer hohe monatliche Tilgungen.