
Steuern für Ferienimmobilien
Beim Kauf oder Besitz einer Ferienimmobilie müssen einige steuerliche Aspekte bedacht werden. Neben dem Kaufpreis fallen noch weitere Kosten an.
So muss zum Beispiel die Grunderwerbssteuer berücksichtigt werden. Die Grunderwerbssteuer ist Ländersache und kann daher nach Bundesland variieren. Aktuell beträgt die Grunderwerbssteuer 3,5-5%. Vorgesehen sind 3,5%, jedoch weisen einige Bundesländer abweichende Grunderwerbssteuern auf. Im Saarland werden 4% Grunderwerbssteuer fällig, in Berlin, Hamburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt müssen 4,5% Grunderwerbssteuer entrichtet werden. In Brandenburg, Thüringen, Nordrhein-Westfalen, sowie auch in Schleswig-Holstein (ab dem 1.1.2012) müssen 5% Grunderwerbssteuer gezahlt werden.
Grundsteuern für eine Ferienimmobilie werden in Deutschland grundsätzlich von der jeweiligen Gemeinde erhoben. Grundlage ist dabei der Einheitswert. Auf den Einheitswert wird ein bestimmter Hebesatz angewendet, welcher nach Gemeinde variiert. Nicht selten muss man beim Besitz einer Ferienimmobilie eine Zweitwohnungssteuer von ca. 10% der Mieteinnahmen entrichten.

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