Energiekosten richtig abrechnen

Bei den momentanen Energiepreisen sollten Sie schon einmal etwas genauer auf die Rechnung schauen. Doch wissen Sie, was Sie bei Ihrer Heizkostenabrechnung beachten müssen? Als rechtliche Grundlage gilt die Heizkostenverordnung, welche zu 100% bindend ist. Sie verpflichtet den Vermieter, neben vertraglichen Vereinbarungen, den Wärmeverbrauch detailliert zu erfassen.

Bei der Suche Ihres neuen Die Spielräume für den Vermieter sind sehr gering, so dass Sie schon bei kleinen Abweichungen das Recht auf Kostenminderung haben. Ein Immobilien – Vermieter darf auf Grundlage der Heizkostenverordnung mindestens 50% und maximal 70% der Gesamtkosten, verbrauchsabhängig auf die Mieter umlegen. Die daraus übrig gebliebenen Kosten werden dann oft anteilig nach Wohnfläche berechnet. Um diesen Vorgang im Detail nachvollziehen zu können, haben Sie das Recht auf eine detaillierte Aufschlüsselung.

Doch welche Kosten darf der Vermieter tatsächlich umlegen? Hierzu gehören die Kosten für Betriebsstrom, Brennstoff, Schornsteinfeger, Wartung und Reinigung sowie Bedienung der Heizung. Lassen Sie sich von Ihrem Vermieter keine Reparaturkosten in Rechnung stellen, denn diese Kosten dürfen laut Heizkostenverordnung nicht umgelegt werden. Um einen lukrativen, wirtschaftlichen Energieverbrauch zu haben, sollten Sie schon bei der Auswahl der Wohnung oder des Hauses, wo Ihnen die Immobilien Suchmaschine behilflich sein kann, darauf achten, dass das Objekt die Kriterien des Energiepasses erfüllt.

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