
Steuern für Ferienimmobilien
Beim Kauf oder Besitz einer Ferienimmobilie müssen einige steuerliche Aspekte bedacht werden. Neben dem Kaufpreis fallen noch weitere Kosten an.
So muss zum Beispiel die Grunderwerbssteuer berücksichtigt werden. Die Grunderwerbssteuer ist Ländersache und kann daher nach Bundesland variieren. Aktuell beträgt die Grunderwerbssteuer 3,5-5%. Vorgesehen sind 3,5%, jedoch weisen einige Bundesländer abweichende Grunderwerbssteuern auf. Im Saarland werden 4% Grunderwerbssteuer fällig, in Berlin, Hamburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt müssen 4,5% Grunderwerbssteuer entrichtet werden. In Brandenburg, Thüringen, Nordrhein-Westfalen, sowie auch in Schleswig-Holstein (ab dem 1.1.2012) müssen 5% Grunderwerbssteuer gezahlt werden.
Grundsteuern für eine Ferienimmobilie werden in Deutschland grundsätzlich von der jeweiligen Gemeinde erhoben. Grundlage ist dabei der Einheitswert. Auf den Einheitswert wird ein bestimmter Hebesatz angewendet, welcher nach Gemeinde variiert. Nicht selten muss man beim Besitz einer Ferienimmobilie eine Zweitwohnungssteuer von ca. 10% der Mieteinnahmen entrichten.
Auch beim Verkauf des eigenen Besitzes müssen einige Vorschriften beachtet werden. Beim Verkauf von Privatvermögen muss beachtet werden, dass bei einer Veräußerung nach zehn Jahren Steuern entrichtet werden müssen – unter der Bedingung – das die Immobilie mit Gewinn veräußert wurde. Wer die Immobilie zwischen Zeitraum der Anschaffung bzw. Fertigstellung und Veräußerung zu Wohnzwecken genutzt hat, ist von Steuern befreit.
Ist die Ferienimmobilie in einem Betriebsvermögen inbegriffen und es kann durch den Verkauf ein Gewinn erzielt werden, muss die Immobilie generell versteuert werden.
Kann man sich über eine Schenkung oder Erbschaft einer Immobilie freuen, muss man als Verbraucher unbedingt einige relevante Dinge beachten. Immobilien unterstehen in diesem Fall der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Von der Erbschafts- und Schenkungssteuer sind nur Immobilien ausgenommen, die vom Erbe noch mindestens 10 Jahre nach der Schenkung bewohnt werden. Die Steuersätze bei einer Schenkung sind vor allem von dem Verwandtschaftsgrad abhängig. Die Steuer kann 7-50% betragen.
Wieviel Steuern im Fall einer Erbschaft oder Schenkung anfallen können Sie hier berechnen.
Bildquelle: Thorben Wengert / pixelio.de

Jim
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